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Channel: www.versichern24.at - Kündigungsrecht bei
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Schriftliche Kündigung

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Damit eine Kündigung rechtsgültig wird, muss sie bei dem Versicherer in schriftlicher Form und mit Ihrer Unterschrift einlangen. Sie können ein Kündigungsschreiben per Fax, signierter E-Mail oder als Brief schicken. Versenden Sie Ihre Kündigung in einem E-Mail, so muss dieses mit Ihrer persönlichen Unterschrift (auch elektronisch signiert) oder eingescannt und als Anhang mitgeschickt werden. Diverse Dienste bieten bereits eine sichere Übermittlung signierter Emails an. Jedoch ist es dabei wichtig, dass die Versendung nachweisbar ist. Sollte diese  nicht nachweisbar sein, verwenden Sie lieber einen „eingeschrieben Brief“.

 


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